Die Neuübersetzung der UN-BRK – Was hat sich verändert?

Am 28. Mai ist der Internationale Tag der Leichten Sprache. Eine gute Gelegenheit, Ihnen die Neuübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, vorzustellen.

Denn seit kurzem gibt es die UN-Behindertenrechtskonvention als neue Übersetzung in Leichter Sprache. Als Rahmenvertragspartner des Bundes hatten wir die tolle Möglichkeit, diese neue Übersetzung für den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erstellen.
Das war ein großes Projekt, das uns über ein Jahr begleitet hat. Denn wir haben nicht nur den Ausgangstext komplett neu übersetzt, sondern es kamen auch Bilder dazu. Die Illustratorinnen Simone Fass, Dr. Diana Schackow und Dr. Juliane Wenzl haben extra für den neuen Text dazu passende Bilder gezeichnet. Die Prüfgruppe Controlletti von den Teltower Diakonischen Werkstätten hat sowohl den Text als auch die Bilder geprüft. Das Projektmanagement und die Kommunikation zwischen allen Projektpartner*innen hat Asha Schlenk übernommen.

Was hat sich nun durch die Neuübersetzung verändert? Zunächst einmal der Umfang. Die erste Version hatte etwas mehr als 54.000 Zeichen auf 71 Seiten. Wir haben uns dafür entschieden, Inhalte der UN-BRK zu straffen und an einigen Stellen zusammenzufassen. Dadurch sind wir bei der Neuübersetzung auf knapp 42.000 Zeichen auf 67 Seiten gekommen. Gleichzeitig haben wir auf ein Glossar verzichtet und schwierige Wörter direkt im Text erklärt. Außerdem ist noch deutlicher dargestellt, was Deutschland für die Umsetzung der UN-BRK tun muss und welches die Rechte von Menschen mit Behinderung sind.
Wir haben am Anfang des Projekts ab und zu in die erste Übersetzung geschaut um zu sehen, wie die eine oder andere Textstelle übersetzt wurde. Aber wir haben ziemlich schnell erkannt, dass es sinnvoller ist, sich ausschließlich auf die UN-BRK selbst zu konzentrieren, damit es wirklich unsere eigene Übersetzung ist. Denn der Auftrag war ja eben eine komplette Neuübersetzung und keine Bearbeitung der vorhandenen.

Es kommt übrigens immer mal wieder vor, dass wir mit der Neuübersetzung eines vorhandenen Textes in Leichter Sprache beauftragt werden. Sei es, dass die Inhalte sich verändert haben oder dass der Auftraggeber oder Menschen aus den Zielgruppen für Leichte Sprache mit dem Text nicht mehr zufrieden sind. Denn Leichte Sprache hat sich in den letzten 10 Jahren immer wieder verändert und weiterentwickelt.
Ein konkretes Beispiel: In der ersten Übersetzung sind wichtige Stellen im Text mit blauer Schrift hervorgehoben. Wörter, die im Glossar erklärt werden, sind in grüner Schrift und große Überschriften in rot. Das war üblich, um das Lesen und Verstehen zu erleichtern. Durch die Hervorhebungen wussten die Leser*innen gleich, was die wichtigen Inhalte waren.
Heutzutage ist es eher üblich, nur noch Verneinungen in Fettdruck zu schreiben und in ganz wenigen Fällen einige wenige Wörter, die sehr wichtig sind. Ansonsten überlässt man es eher den Leser*innen zu entscheiden, was ihnen wichtig ist und macht dazu keine Vorgaben durch Fettdruck oder Farben.
Das haben wir in der neuen Übersetzung auch so gemacht: Nur die großen Überschriften sind in einem dunklen Violett und die Verneinungen sowie ein paar wenige Wörter in Fettdruck.

Dass der neue Text fast die gleiche Anzahl an Seiten hat wie der alte, liegt daran, dass es in der ersten Übersetzung keine Bilder gab. In der neuen Version hatten wir nicht nur die Möglichkeit, überhaupt Bilder zu nutzen, sondern konnten durch die Zusammenarbeit mit den Illustratorinnen Bilder und Texte passgenau aufeinander abstimmen. Sie unterstützen nun optimal das Lesen und Verstehen des Textes. Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sowie das Layout insgesamt steuern ihren Teil dazu bei.

Dadurch ist nun insgesamt ein Heft entstanden, das die Menschen aus den Zielgruppen für Leichte Sprache und darüber hinaus hoffentlich gern zur Hand nehmen, um sich über ihre Rechte zu informieren.

Wir danken allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.

Hier geht’s zum neuen Text: Die UN-BRK in Leichter Sprache

Hier noch ein paar Links:

Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Webseiten der Illustratorinnen:

Simone Fass

Dr. Diana Schackow

Dr. Juliane Wenzl

Webseite der Prüfgruppe Controlletti

 

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